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Beispielrechnung bei einer Beteiligung in Höhe von 1.000 €

Tranche gesamt

300.000 €

Angenommener Jahresüberschuss des Unternehmens

100.000 €

Valutierter Darlehensbetrag | Zeichnung

1.000 €

Zahlung an Investor Basisverzinsung (1.000 € x 4,50 %)

45 €

Zahlung an Investor Gewinnanteil (1.000 € x 4,50 %)

45 €

Gesamtzahlung im Beispieljahr

90 € / 9,00 % Rendite

Bonuszins nach Exitereignis

quotal 10,00 % vom Exitgewinn

 

Detailinfomationen

 

Die Beteiligung

Tranchenbezeichnung

Partiarische Nachrangdarlehen Serie I/2013 der Scorpius Forge GmbH

Art

Partiarische Nachrangdarlehen

Ausgestaltung

Partiarische Nachrangdarlehen

Keine Nachschusspflicht

Anspruch auf Zinszahlung

Anspruch auf Gewinnanteil

Anspruch auf Bonuszins nach Exitereignis

Anspruch auf Rückzahlung zum valutierten Darlehensbetrag

Es wird ein Nachrang vereinbart

Laufzeit

Mindestens 5 volle Jahre

Kündigungsfrist

6 Monate zum Ende des Geschäftsjahres

Emissionsvolumen

bis zu 300.000 € (1. Tranche)

Mindestzeichnung

Einmaleinlage ab 100 €

Verlustbeteiligung

Keine

Nachschusspflicht

Keine

Emissionskosten

Keine

Anlaufverluste

Ja

Nachrangvereinbarung

Ja

Übertragung an Dritte

Nach Zustimmung möglich

Regelung bei Tod

Bei Tod des Investors treten die Erben oder Vermächtnisnehmer an seine Stelle

Rechte und Pflichten des Beteiligten

Zins / Bonus

Basiszins 4,50% p.a. des valutierten Darlehensbetrages

Gewinnanteil 4,50% p.a. des valutierten Darlehensbetrages (sofern Ergebnis über 30.000 € bzw. Nachholklausel)

Bonuszins sofern Exitereignis 10,00%

(Details zur Ausgestaltung siehe Bedingungen zum Partiarischen Nachrangdarlehen)

Zahlung der Zinsen

1 x jährlich

 

 


Partiarische Nachrangdarlehen


Nachrangdarlehen spielen als Finanzierungsmischling eine bedeutende Rolle im Bereich des Mezzanine-Kapitals. Das Nachrangdarlehen ist ein Darlehen an ein Unternehmen. Ein partiarisches Nachrangdarlehen (Beteiligungsdarlehen) ist eine Sonderform des Darlehens. Als Entgelt für die Überlassung des Darlehens wird ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens vereinbart (partiarisch = gewinnabhängig). Der Begriff "Nachrang" bedeutet, dass die Rückerstattung des Darlehens im Falle einer Liquidation oder Insolvenz erst dann erfolgen darf, wenn alles nicht nachrangige Fremdkapital bedient wurde. Alle Nachrangdarlehen müssen aber vor der Entnahme von Eigenkapital bedient werden. Der Darlehensgeber erhält für die Gewährung des Kapitals eine Festverzinsung. Von der stillen Beteiligung unterscheidet sich das Nachrangdarlehen insbesondere dadurch, dass der Darlehensgeber nicht selbst am Unternehmen beteiligt ist. Er hat keinen Einfluss auf die Unternehmensgeschäfte. Vorteil: Eine Beteiligung des Darlehensgebers am Verlust des Unternehmens ist ausgeschlossen.

Alle Informationen aus diesem Expose werden dem interessierten Geschäftspartner oder Kapitalgeber ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und sollen nicht als Verkaufsangebot verstanden werden.

 

Stand: April 2013

 


Risikobelehrung:


Bei diesem Angebot zur Beteiligung mit einem Partiarischen Nachrangdarlehen handelt es sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit Risiken. Eine Kapitalanlage in eine Unternehmensbeteiligung stellt wie jede unternehmerische Tätigkeit ein Wagnis dar. Somit kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Der Kapitalanleger sollte stets einen Teil- oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können. Die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge.